EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Adrian Seibel – Talent Attraction e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) über Personalberatung, Direktansprache, Kandidatensuche und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.5 Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt auch dann zustande, wenn der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers nach Angebotsübermittlung in Anspruch nimmt oder eine Beauftragung per E-Mail, mündlich oder in Textform erfolgt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 Gegenstand der Beauftragung ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Suche, Direktansprache, Identifikation und Vorauswahl geeigneter Kandidat:innen; sowie die Beratung im Zusammenhang mit der Besetzung von Positionen.
2.2 Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung der vereinbarten Such- und Beratungsleistungen, nicht jedoch den Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat:in oder einen bestimmten Besetzungserfolg.
2.3 Der Auftragnehmer ist externer Dienstleister und nicht Teil der Personalorganisation des Auftraggebers.
2.4 Die abschließende Entscheidung über Einstellung oder Beauftragung eines:r Kandidat:in liegt allein beim Auftraggeber.
2.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Referenzen zu prüfen, Zeugnisse zu verifizieren, Hintergrundprüfungen durchzuführen oder sonstige persönliche, gesundheitliche oder rechtliche Eignungen der Kandidat:innen zu überprüfen. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen (Festpreismodell)
3.1 Die Leistungen des Auftragnehmers werden auf Festpreisbasis vergütet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3.2 Das vereinbarte Honorar ist unabhängig davon geschuldet, ob es zu einer Einstellung eines:r Kandidat:in kommt.
3.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird das Honorar mit Beginn der Suche bzw. Start des Suchmandats fällig.
3.4 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
3.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Suche bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1 Die Laufzeit eines Suchmandats ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Vereinbarung, in der Regel beträgt sie drei Monate ab Suchstart.
4.2 Der Auftraggeber kann das Mandat jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.
4.3 Eine Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung des vereinbarten Honorars für bereits beauftragte oder gestartete Suchmandate. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Mandat aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.
5. Nutzung von Kandidatenprofilen und Vertraulichkeit
5.1 Alle durch den Auftragnehmer übermittelten Informationen und Kandidatenprofile sind vertraulich zu behandeln.
5.2 Kandidatenprofile dürfen ausschließlich zum Zweck der Besetzung der beauftragten Position verwendet werden.
5.3 Eine Weitergabe von Kandidatenprofilen an Dritte oder verbundene Unternehmen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
5.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, vorgestellte Kandidat:innen: nicht ohne Information des Auftragnehmers parallel in anderen Auswahlprozessen zu verwenden.
5.5 Kommt es zu keiner Einstellung, verpflichtet sich der Auftraggeber, die überlassenen Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht anderweitig zu verwenden sowie DSGVO konform zu behandeln.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Suchmandats erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
6.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Feedback zu Kandidat:innen zeitnah erfolgt und Interviewprozesse angemessen koordiniert werden.
6.3 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über Einstellungen oder Vertragsabschlüsse mit vorgestellten Kandidat:innen.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie sowie einer Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer zudem nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
7.4 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist dieHaftung des Auftraggebers ausgeschlossen.
7.5 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.6 Soweit der Auftragnehmer mit der Personalsuche beauftragt ist, ist für diesen ein sachgerechtes Vorgehen bei Mitarbeitersuche und Mitarbeiterauswahl selbstverständlich. Soweit der Bewerber jedoch Erwartungen des Auftraggebers an seine Person nicht erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse nicht erzielt, liegt dies außerhalb des Einflussbereiches des Auftragsnehmers und kann hierfür keine Gewähr übernehmen.
7.7 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
8. AGG und rechtliche Vorgaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Vorgaben oder Anforderungen des Auftraggebers wegen eines AGG-Verstoßes in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Rechtsverfolgungskosten frei.
9. Datenschutz
9.1 Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Suchmandats.
9.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO.
9.3 Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
10. Kommunikation
Die Parteien sind sich bewusst, dass die Übertragung von Daten über das Internet Risiken birgt.
Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, erfolgt die Kommunikation per E-Mail und digitalen Tools.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
11.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
11.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.