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Adrian Seibel Talent Attraction e.K.
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Petersburger Platz 2
10249 Berlin
Inhaber: Adrian Seibel
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Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRA 57467
Sitz und Gerichtsstand: Berlin
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EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Adrian Seibel Talent Attraction e.K. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) über Personalberatung, Direktansprache, Kandidatensuche und damit zusammenhängende Dienstleistungen. 1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. 1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.5 Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt auch dann zustande, wenn der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers nach Angebotsübermittlung in Anspruch nimmt oder eine Beauftragung per E-Mail, mündlich oder in Textform erfolgt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen 2.1 Gegenstand der Beauftragung ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Suche, Direktansprache, Identifikation und Vorauswahl geeigneter Kandidat:innen; sowie die Beratung im Zusammenhang mit der Besetzung von Positionen. 2.2 Der Auftragnehmer schuldet die Durchführung der vereinbarten Such- und Beratungsleistungen, nicht jedoch den Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidat:in oder einen bestimmten Besetzungserfolg. 2.3 Der Auftragnehmer ist externer Dienstleister und nicht Teil der Personalorganisation des Auftraggebers. 2.4 Die abschließende Entscheidung über Einstellung oder Beauftragung eines:r Kandidat:in liegt allein beim Auftraggeber. 2.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Referenzen zu prüfen, Zeugnisse zu verifizieren, Hintergrundprüfungen durchzuführen oder sonstige persönliche, gesundheitliche oder rechtliche Eignungen der Kandidat:innen zu überprüfen. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen (Festpreismodell) 3.1 Die Leistungen des Auftragnehmers werden auf Festpreisbasis vergütet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. 3.2 Das vereinbarte Honorar ist unabhängig davon geschuldet, ob es zu einer Einstellung eines:r Kandidat:in kommt. 3.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird das Honorar mit Beginn der Suche bzw. Start des Suchmandats fällig. (Erfolgsbasiertes Modell) 3.4 Ein Honoraranspruch entsteht, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Suche beauftragt und mit einem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen:r Kandidat:in innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung des:r Kandidat:in einen Arbeits-, Ausbildungs-, Dienst-, Werk-, Handelsvertreter- oder Freelancer-Vertrag abschließt. 3.5 Das Vermittlungshonorar beträgt 24% des Bruttojahreseinkommens des:r vermittelten Mitarbeiter:in. Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.6 Bemessungsgrundlage für das Vermittlungshonorar ist das zu erwartende Brutto-Jahreseinkommen des:r vermittelten Kandidat:in. Hierzu zählen insbesondere alle erfolgsunabhängigen und/oder erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile wie Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jahresprämien), Sachleistungen und geldwerte Vorteile (Dienstwagen), werden mit ihrem steuerlichen Jahreswert angesetzt. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile wie Boni, Tantiemen, Gewinnanteile, Provisionen etc. werden auf Grundlage maximaler Zielerreichung (100%) angesetzt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der durchschnittliche Zielerreichungsgrad vergleichbarer Mitarbeiter:innen geringer ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich hierbei wahrheitsgemäße Angaben über den zustande gekommenen Vertrag zu machen und sichert dem Auftragnehmer zu, dass eine Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag genommen werden kann. 3.7 Soweit der Vertrag zwischen einem vom Auftragnehmer vorgestellten:er Kandidat:in mit einem verbundenen Unternehmen i. S. d. §§ 15 AktG ff. des Auftraggeber geschlossen wird, besteht ein Honoraranspruch gleichermaßen. 3.8 Sollte der Auftraggeber einen vorgestellten:e Kandidat:in an ein anderes nicht mit ihm verbundenes Unternehmen weiterleiten und wird dieser:e dort beschäftigt, so besteht dennoch der Honoraranspruch vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. 3.9 Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen. 3.10 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Suche bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
4. Laufzeit und Kündigung 4.1 Die Laufzeit eines Suchmandats ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Vereinbarung, in der Regel beträgt sie drei Monate ab Suchstart. 4.2 Der Auftraggeber kann das Mandat jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. 4.3 Eine Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung des vereinbarten Honorars für bereits beauftragte oder gestartete Suchmandate (Festpreismodell) sowie bereits gelieferte Kandidatenprofile (erfolgsbasiert). Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. 4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein Mandat aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät.
5. Nutzung von Kandidatenprofilen und Vertraulichkeit 5.1 Alle durch den Auftragnehmer übermittelten Informationen und Kandidatenprofile sind vertraulich zu behandeln. 5.2 Kandidatenprofile dürfen ausschließlich zum Zweck der Besetzung der beauftragten Position verwendet werden. 5.3 Eine Weitergabe von Kandidatenprofilen an Dritte oder verbundene Unternehmen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. 5.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vorgestellte Kandidat:innen nicht ohne Information des Auftraggebers parallel in anderen Auswahlprozessen zu verwenden. 5.5 Kommt es zu keiner Einstellung, verpflichtet sich der Auftraggeber, die überlassenen Unterlagen nur mit Zustimmung der Kandidat:innen für spätere Vakanzen im Unternehmen zu speichern. Ansonsten verpflichtet sich der Auftraggeber zur Löschung.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Suchmandats erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. 6.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Feedback zu Kandidat:innen zeitnah erfolgt und Interviewprozesse angemessen koordiniert werden. 6.3 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über Einstellungen oder Vertragsabschlüsse mit vorgestellten Kandidat:innen.
7. Haftung 7.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. 7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie sowie einer Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz. 7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer zudem nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. 7.4 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Auftraggebers ausgeschlossen. 7.5 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7.6 Soweit der Auftragnehmer mit der Personalsuche beauftragt ist, ist für diesen ein sachgerechtes Vorgehen bei Mitarbeitersuche und Mitarbeiterauswahl selbstverständlich. Soweit der Bewerber jedoch Erwartungen des Auftraggebers an seine Person nicht erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse nicht erzielt, liegt dies außerhalb des Einflussbereiches des Auftragsnehmers und kann hierfür keine Gewähr übernehmen. 7.7 Die Haftung ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
8. AGG und rechtliche Vorgaben Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Vorgaben oder Anforderungen des Auftraggebers wegen eines AGG-Verstoßes in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Rechtsverfolgungskosten frei.
9. Datenschutz 9.1 Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Suchmandats. 9.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO. 9.3 Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
10. Kommunikation Die Parteien sind sich bewusst, dass die Übertragung von Daten über das Internet Risiken birgt. Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, erfolgt die Kommunikation per E-Mail und digitalen Tools. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin. 11.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. 11.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Stand: 18. Februar 2026